Die generelle Leistung einer Kaskoversicherung für das Motorrad
Bei den Leistungen einer Motorradversicherung ist zwischen denen der Voll- und der Teilkaskoversicherung zu unterscheiden. Eine Vollkaskoversicherung schließt die Teilkasko oftmals mit ein, weshalb viele Motorradfahrer eine solche Versicherung abschließen. Der Einschluss der Teilkasko in die Vollkasko ist jedoch juristisch nicht zwingend und deshalb nicht selbstverständlich. Theoretisch ist auch der Abschluss einer Vollkasko ohne Teilkasko denkbar, nur bietet das kaum ein Versicherer an. Die Vollkaskoversicherung schützt vor den Folgen der am eigenen Bike verursachten Schäden – ob selbst verschuldet oder durch Vandalismus entstanden. Eine Teilkaskoversicherung hingegen deckt Schadenskosten ab, die durch höhere Gewalt entstehen. Der generelle Schutz durch die Kaskoversicherung umfasst:
- jeden Schaden durch Naturgewalt (Sturm, Hagel, Blitzschlag etc.)
- jeden Schaden durch Tiere (Wildunfall, Marderbiss)
- selbst verursachte Schäden
- Vandalismus, Raub (auch Teileraub), Diebstahl
- Schäden durch die Fahrerflucht eines unbekannten Unfallgegners
Die Vollkaskoversicherung schließt damit jeden Schaden ein, der am versicherten Fahrzeug entsteht und nicht durch die Haftpflichtversicherung eines anderen Verkehrsteilnehmers gedeckt ist.
Umfang und Kosten der Motorrad-Kaskoversicherung
Zum Leistungsumfang jeder Kaskoversicherung für das Bike zählen der Schutz des Fahrzeugs und der daran befestigten Teile. Es können auch in Satteltaschen am Bike eingeschlossene Gegenstände versichert werden. Das muss dann entsprechend im Versicherungsvertrag stehen. Die Versicherungsgesellschaft händigt dem Versicherungsnehmer hierfür eine „Liste mitversicherte Teile“ (Fahrzeug und Zubehör) aus. Hier kann auch das Navigationsgerät eingeschlossen sein. Solche Zubehörteile wie Navigationsgerät oder Satteltaschen sind gerade dann vor Diebstahl und Vandalismus gefährdet, wenn das Bike auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt wird.
Der Kaskoschutz für das Motorrad muss nicht teuer sein. Eine Einsparmöglichkeit ergibt sich ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung und der Steuer durch ein Saisonkennzeichen – eine Variante, die immer empfohlen wird, wenn der Biker sein Motorrad nicht ganzjährig nutzt. Des Weiteren spart der Motorradfahrer durch eine höhere Schadenfreiheitsklasse, die die Kosten der Vollkaskoversicherung senkt. Da die Teilkaskoversicherung Schäden absichert, die durch Naturgewalten oder Diebstahl entstehen, hat die Schadenfreiheitsklasse auf die Kosten dieser Versicherung keinen Einfluss. Wenn ein Motorradfahrer auch Auto fährt und hierbei eine hohe Schadenfreiheitsklasse vorweisen kann, übernehmen einige Versicherer diese Schadenfreiheitsklasse teilweise. Hierbei handelt es sich um eine Kulanzregelung vonseiten des Versicherers, die für den Fahrer sehr attraktiv sein kann. Vor dem Abschluss einer Kaskoversicherung sollten Motorradfahrer, die ebenfalls Auto fahren, sich erkundigen, ob der jeweilige Versicherer die Schadenfreiheitsklasse übernimmt.