Die Motorradhaftpflicht muss der Halter eines Bikes abschließen, um sein Motorrad auf öffentlichen Straßen bewegen oder auch abstellen zu dürfen. Sie schützt ihn vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, den sein Bike anrichten kann. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung wegen der „besonderen Betriebsgefahr“, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht. Der Pflicht zum Abschluss dieser Versicherung steht der Kontrahierungszwang für die Versicherer gegenüber. Sie müssen grundsätzlich jeden Antrag annehmen, genauer gesagt dürfen ihn nur ablehnen, wenn sie mit dem Antragsteller schon frühere juristische Schwierigkeiten hatten, also einen wichtigen Grund benennen können.
Deckungssummen der Motorradhaftpflichtversicherung
Wenn der Fahrer mit dem Motorrad entweder einen Unfall oder einen anderen Schaden (zum Beispiel durch auslaufendes Öl) verursacht, kommt die Motorradhaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz der Geschädigten hohe Mindestdeckungssummen vor:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 € für Vermögensschäden
Sehr viele Versicherer bieten als Standard eine pauschale Deckungssumme bis 100 Millionen Euro an. Die höhere Versicherungssumme kostet in der Regel keinen Aufpreis. 100 Millionen genügen, um im Leistungsfall vollständig alle Schäden finanziell zu begleichen.
Wonach richtet sich die Beitragshöhe der Motorradhaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich sind die Versicherer frei in ihrer Tarifgestaltung. Angesichts dessen lohnt sich immer der Vergleich einzelner Anbieter. Dennoch bestimmen auch bestimmte Faktoren den Preis der Motorradhaftpflichtversicherung:
- Die Typklasse nimmt Einfluss auf den Tarif aufgrund der Schadenhäufigkeit einzelner Marken.
- Die Regionalklasse nimmt Einfluss aufgrund der Schadenhäufigkeit in einzelnen Regionen und richtet sich nach dem Wohnort des Halters.
- Schadenfreiheitsklasse
- Die Motorleistung ist der vierte „harte“ Faktor für die Tarifierung einer Motorradhaftpflichtversicherung. Bikes mit hoher Leistung müssen entsprechend teurer versichert werden.
Diese genannten Faktoren haben den größten Einfluss auf den Tarif einer Motorradhaftpflichtversicherung. Des Weiteren lassen alle Versicherer in unterschiedlich hohem Maße weitere „weiche“ Faktoren einfließen, nach denen daher bei einem Versicherungsvergleich gefragt wird:
- jährliche Fahrleistung
- Familienstand (Singles müssen mehr zahlen)
- Wohnsituation beziehungsweise Abstellort des Motorrads (Garage, fester Stellplatz oder öffentliche Straße)
Alter des Halters beziehungsweise Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs - Zahl der Nutzer
- Zahlweise (Rabatt für einmalige Zahlung pro Jahr)
- Beruf (Rabatt für Beamte)
Was passiert bei einem Wechsel der Versicherung mit der Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse hat der Motorradfahrer durch langjähriges unfallfreies Fahren erworben. Übrigens rechnen Versicherer in unterschiedlichem Maße eine mit dem Pkw erworbene Schadenfreiheitsklasse auf das Bike an (aber nicht vollständig). Wenn nun ein Fahrer seine Versicherung wechselt, fragt zwar die neue Gesellschaft nach der SFK. Viele Kraftfahrer wissen das aber nicht exakt. Daher setzen sich die beiden Versicherungsgesellschaften miteinander in Verbindung, der Vorversicherer informiert den Nachversicherer über die Schadenfreiheitsklasse des Antragstellers.
Mit Saisonkennzeichen Beitrag der Motorradhaftpflicht sparen
Die meisten Motorradfahrer nutzen ihr Bike im Winter nicht. Sie können daher ein Saisonkennzeichen beantragen, das den Beitrag für die Haftpflichtversicherung deutlich senkt. Der volle Haftpflichtversicherungsschutz gilt dann für den beantragten Zeitraum (in der Regel das Sommerhalbjahr), der auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein ausgewiesen wird. Außerhalb der Saison muss das Bike auf einem Privatgelände geparkt werden (idealerweise in einer Garage), im öffentlichen Raum darf es nicht abgestellt und schon gar nicht bewegt werden.